Der Kläger ist Verwalter in dem am 18. Oktober 1990 beantragten und am 5. Juni 1991 eröffneten Konkurse über das Vermögen der R. d. GmbH M. H. (im folgenden: Gemeinschuldnerin). Er verlangt von dem beklagten Land im Wege der Konkursanfechtung, eine am 2. November 1990 wegen Steuerschulden der Gemeinschuldnerin in Höhe von 158.186,98 DM erlassene Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufzuheben und die Drittschuldnererklärung auszuhändigen. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben; das Berufungsgericht hat sie abgewiesen. Mit seiner Revision begehrt der Kläger die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.
Das Rechtsmittel hat Erfolg.
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