Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 20. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die Kosten auch für das Revisionsverfahren zu erstatten.
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Zwischen den Beteiligten ist streitig ein Anspruch auf Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
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