OLG Hamm - Urteil vom 30.09.2020
11 U 9/20
Normen:
BGB § 700;
Fundstellen:
ZInsO 2021, 1687
Vorinstanzen:
LG Dortmund, vom 07.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 290/18

Anspruch auf Hinterlegung während laufendem InsolvenzverfahrenUnteilbare Leistung

OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2020 - Aktenzeichen 11 U 9/20

DRsp Nr. 2021/777

Anspruch auf Hinterlegung während laufendem Insolvenzverfahren Unteilbare Leistung

Zur Aufteilung von Kaufpreisforderungen aus dem Verkauf von im Miteigentum stehenden Grundstücken, die den Miteigentümern zunächst gemeinschaftlich zustanden, weil sie auf eine unteilbare Leistung gerichtet waren (§ 432 BGB).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. November 2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern das beklagte Land vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 700;

Gründe

I.