SchlHOLG - Urteil vom 02.07.2021
17 U 15/21
Normen:
DSGVO Art. 17 Abs. 1d; DSGVO Art. 6;
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 12.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 10/21
LG Kiel, vom 17.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 21/20

Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten aus einer DatenbankUnrechtmäßige DatenverarbeitungVerarbeitung der Information über eine RestschuldbefreiungFehlende Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung

SchlHOLG, Urteil vom 02.07.2021 - Aktenzeichen 17 U 15/21

DRsp Nr. 2021/11750

Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten aus einer Datenbank Unrechtmäßige Datenverarbeitung Verarbeitung der Information über eine Restschuldbefreiung Fehlende Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung

Tenor

1

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 12. Februar 2021 dahin abgeändert, dass das Versäumnisurteil vom 17. September 2020 aufgehoben und die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt wird,

a)

den in ihrer Datenbank enthaltenen Eintrag über den Kläger mit folgendem Wortlaut:

3. Restschuldbefreiung erteilt

Diese Information stammt aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte. Zu diesem Insolvenzverfahren wurde uns die Erteilung der Restschuldbefreiung mitgeteilt.

Aktenzeichen: ...

Datum des Ereignisses: 10.10.2019

zu löschen;

b)

es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von höchstens 25.000,00 Euro oder für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken gegen eines der Mitglieder des Vorstandes der Beklagten, zu unterlassen, den unter Ziffer 1. des Tenors genannten Eintrag erneut zu speichern;.

c) 2 3 4