Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. April 2018 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.212 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2017 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 68 v. H. und die Beklagte 32 v. H.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert der Berufung beträgt 6.949,31 €.
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