Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.04.2016 geändert und die Klage vollumfänglich abgewiesen.
Kosten werden in beiden Rechtszügen nicht erstattet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Mit ihrer Berufung wendet sich die Beklagte gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von 25.722,83 € an die Klägerin. Es handelt sich dabei um statt an diese an den Beigeladenen geleistete Witwenrente für die Zeit vom 01.01.2010 bis zum 31.05.2014.
Die Klägerin ist die Witwe des Versicherten Y. N.. Seit seinem Tod am 00.06.1991 ist sie witwenrentenberechtigt (Bewilligungsbescheid vom 18.03.1992). Im streitigen Zeitraum erzielte sie Hinzuverdienst in schwankender Höhe.
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