Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Amberg vom 27.07.2017, Az.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 1/4 und der Beklagte 3/4 zu tragen.
Der Beklagte trägt 3/4 der im Berufungsverfahren entstandenen Kosten der Nebenintervention, im übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst.
III. IV.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|