Anspruch des Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Kontenblättern des Steuerberaters des Schuldners
LG Cottbus, Urteil vom 23.05.2001 - Aktenzeichen 1 S 42/01
DRsp Nr. 2003/16670
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Kontenblättern des Steuerberaters des Schuldners
»1. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Steuerberater auch ohne ausdrückliche Kündigung durch den Insolvenzverwalter.2. Der Steuerberater ist gem. § 667BGB verpflichtet, die Handakte an den Insolvenzverwalter herauszugeben. Hierzu zählen auch die Kontenblätter aufgrund der durchgeführten Buchungen.3. Das Zurückbehaltungsrecht aus § 66 Abs. 4StBerG ist nicht insolvenzfest.4. Die Herausgabe der Kontenblätter kann der Insolvenzverwalter im Wege einer einstweiligen Verfügung erzwingen.«