Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.12.2018 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorgenannte Urteil des Landgerichts Köln ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Köln durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I. Die Klägerin macht Ansprüche aufgrund Insolvenzanfechtung geltend.
Die Klägerin wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 30.10.2015 zum Az.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|