1. Dem Kläger wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren bewilligt, soweit er beantragt, die Beklagte zu verurteilen, ihre Zustimmung zur Löschung der im Grundbuch von A_, Blatt ____, zu ihren Gunsten unter Abteilung III., lfd. Nr ___., eingetragene Zwangssicherungshypothek im Nennbetrag von___ € zu erteilen.
Im Übrigen wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers aus einer Insolvenzanfechtung.
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