Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 10.07.2020, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus Insolvenzanfechtung.
Der Kläger wurde durch Beschluss des Amtsgerichts München (Az.
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