Die Berufung des Beklagten gegen das am 9.09.2020 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 31.846,54 €.
I.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über abgetretene Ansprüche aus Insolvenzanfechtung.
Dem liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde.
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