OLG München - Endurteil vom 24.01.2018
7 U 1515/17
Normen:
InsO § 35; InsO § 47; InsO § 48; InsO § 103 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 29.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 19955/15

Ansprüche der Treugeber auf Auszahlung eines Geldbetrages zur Ablösung einer der Treuhänderin bestellten Grundschuld in der Insolvenz der Treuhänderung

OLG München, Endurteil vom 24.01.2018 - Aktenzeichen 7 U 1515/17

DRsp Nr. 2018/10474

Ansprüche der Treugeber auf Auszahlung eines Geldbetrages zur Ablösung einer der Treuhänderin bestellten Grundschuld in der Insolvenz der Treuhänderung

Ist in einem Treuhandmodell im Rahmen der Finanzierung eines Immobilienfonds der Treuhänderin zur Sicherung der Fondsgesellschaft begebener Darlehen eine Grundschuld bestellt worden und hat die Fondsgesellschaft den zur Ablösung der Grundschuld erforderlichen Betrag an die Treuhänderin ausgezahlt, so steht den Treugebern in der Insolvenz der Treuhänderin kein Aussonderungsanspruch zu, wenn ihr Anspruch auf Übertragung der Grundschuld aus dem Treuhandverhältnis nicht durch eine Vormerkung gesichert ist.

Tenor

1.

Die Berufungen der Beklagten zu 2) bis 12) gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 29.03.2017, Az. 24 O 19955/15, werden zurückgewiesen.

2.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 2) 5 %, der Beklagte zu 3) 5 %, der Beklagte zu 4) 11 %, der Beklagte zu 5) 5 %, der Beklagte zu 6) 43 %, die Beklagte zu 7) 6 %, die Beklagte zu 8) 1 %, die Beklagte zu 9) 12 %, der Beklagte zu 10) 7 % und die Beklagten zu 11) und 12) gesamtschuldnerisch 5 %.

3. 4.