OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.07.2021
4 U 67/18
Normen:
InsO § 143;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 31.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 296/16

Ansprüche nach einer Insolvenzanfechtung aufgrund von ÜberweisungenVoraussetzungen einer GläubigerbenachteiligungBegriff der Zahlungsunfähigkeit

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.07.2021 - Aktenzeichen 4 U 67/18

DRsp Nr. 2021/16102

Ansprüche nach einer Insolvenzanfechtung aufgrund von Überweisungen Voraussetzungen einer Gläubigerbenachteiligung Begriff der Zahlungsunfähigkeit

1. Überweisungen des Schuldners von Konten bei anderen Banken auf ein beim Anfechtungsgegner geführtes Konto können gemäß § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar sein. 2. Eine Gläubigerbenachteiligung gemäß § 129 Abs. 1 InsO kann zu bejahen sein, wenn die Aktiva des einen positiven Saldo aufweisenden Kontos, von dem das geld überwiesen wird, vermindert werden, während das Konto, auf das überwiesen wird, im Soll ist.