LG Saarbrücken, vom 31.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 296/16
Ansprüche nach einer Insolvenzanfechtung aufgrund von ÜberweisungenVoraussetzungen einer GläubigerbenachteiligungBegriff der Zahlungsunfähigkeit
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.07.2021 - Aktenzeichen 4 U 67/18
DRsp Nr. 2021/16102
Ansprüche nach einer Insolvenzanfechtung aufgrund von ÜberweisungenVoraussetzungen einer GläubigerbenachteiligungBegriff der Zahlungsunfähigkeit
1. Überweisungen des Schuldners von Konten bei anderen Banken auf ein beim Anfechtungsgegner geführtes Konto können gemäß § 133 Abs. 1InsO anfechtbar sein.2. Eine Gläubigerbenachteiligung gemäß § 129 Abs. 1InsO kann zu bejahen sein, wenn die Aktiva des einen positiven Saldo aufweisenden Kontos, von dem das geld überwiesen wird, vermindert werden, während das Konto, auf das überwiesen wird, im Soll ist.
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