Antrag auf Kostenstundung

 

 

 

Amtsgericht ...

- Insolvenzgericht -

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

Geschäftszeichen des Gerichts (soweit bekannt): ...

Antrag auf Kostenstundung

Ich beantrage

die Stundung der Kosten des Verfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Hierzu erkläre ich, dass ich in den letzten fünf Jahren vor meinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag nicht wegen einer Straftat nach den §§ 283-283c StGB rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Frei­heitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt worden bin.

Mir sind keine Personen oder Einrichtungen bekannt, die bereit wären, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen.

Mir ist bekannt,

·      dass eine Kostenstundung nur bewilligt werden kann, wenn mein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken;

·      dass ich die entstehenden Verfahrenskosten, soweit diese nicht während des Insolvenzverfahrens oder der Wohlverhaltensperiode beglichen werden können, nach Erteilung der Restschuldbefreiung bezahlen muss;

·      dass die Bewilligung der Kostenstundung nur in Betracht kommt, wenn ich rechtzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung stelle bzw. gestellt habe.

Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.

...