Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 29.3.2018 (Az.: 12 HK
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Der Kläger macht gegen die Beklagte die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus zwei Kostenfestsetzungsbeschlüssen sowie einen Bereicherungsanspruch geltend.
1. 2.
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