LG Bad Kreuznach, vom 27.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 206/12
OLG Koblenz, vom 20.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 927/13
Ausnahme von Gefahren eines ungewöhnlichen und gefährlichen Tuns vom Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung; Begehren von Versicherungsleistungen aus einer im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung gehaltenen Forderungsausfallversicherung; Zugrundelegung von Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privat-Haftpflichtversicherung
BGH, Urteil vom 28.10.2015 - Aktenzeichen IV ZR 269/14
DRsp Nr. 2015/20506
Ausnahme von Gefahren eines "ungewöhnlichen und gefährlichen Tuns" vom Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung; Begehren von Versicherungsleistungen aus einer im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung gehaltenen Forderungsausfallversicherung; Zugrundelegung von Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privat-Haftpflichtversicherung
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privat-Haftpflichtversicherung (hier BBR-PHV Nr. 1.1.2); Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Ausfalldeckung in der Privat-Haftpflichtversicherung (hier BBR AusfV Teil I Nr. 4 a); InsO § 178 Abs. 1, § 201 Abs. 2
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