LAG Düsseldorf - Urteil vom 29.03.2019
10 Sa 306/18
Normen:
InsO § 113 S. 1; RL 2001/23/EG Art. 1; TVPV Cockpit § 74 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 242; RL 2001/23/EG Art. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 22.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 6812/17

Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter KündigungsgrundAbgrenzung zwischen Betriebsveräußerung und BetriebsstilllegungBetriebsübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen EinheitKeine identifizierbare wirtschaftliche und organisatorische Einheit bei einzelnen Flugzeugen, Abflugstationen oder Wet Lease eines Luftverkehrsunternehmens im Sinne eines TeilbetriebsübergangsKein tariflicher Sonderkündigungsschutz beim Kündigungsrecht aus § 113 Satz 1 InsOInhalt und Umfang einer Unterrichtung der Personalvertretung Cockpit vor einer betriebsbedingten KündigungKonsultationsverfahren mit der Personalvertretung Cockpit vor dem Ausspruch von MassenentlassungenBetriebssitz maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit der Agentur für Arbeit bei MassenentlassungsanzeigenPrüfung des billigenswerten Interesses des Klägers bei einer Auskunftsklage

LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2019 - Aktenzeichen 10 Sa 306/18

DRsp Nr. 2019/8865

Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter Kündigungsgrund Abgrenzung zwischen Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung Betriebsübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen Einheit Keine identifizierbare wirtschaftliche und organisatorische Einheit bei einzelnen Flugzeugen, Abflugstationen oder Wet Lease eines Luftverkehrsunternehmens im Sinne eines Teilbetriebsübergangs Kein tariflicher Sonderkündigungsschutz beim Kündigungsrecht aus § 113 Satz 1 InsO Inhalt und Umfang einer Unterrichtung der Personalvertretung Cockpit vor einer betriebsbedingten Kündigung Konsultationsverfahren mit der Personalvertretung Cockpit vor dem Ausspruch von Massenentlassungen Betriebssitz maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit der Agentur für Arbeit bei Massenentlassungsanzeigen Prüfung des billigenswerten Interesses des Klägers bei einer Auskunftsklage

Massensache mit weitestgehender Parallelität zu z. B. LAG Düsseldorf 6 Sa 440/18 u. a.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.03.2018 - 10 Ca 6812/17 - wird auf seine Kosten kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 113 S. 1; RL 2001/23/EG Art. 1; TVPV Cockpit § 74 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 242; RL 2001/23/EG Art. 6;

Tatbestand

1. 2. - - - - - - - - - - - - - - - - - 1. 2. - - - - - - - - - - - - - - - - - -