Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5. Februar 2021 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 6.663,09 € festgesetzt.
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