Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 21. Januar 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert wird auf 46.516,01 € festgesetzt.
I.
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