Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der Zivilkammer 85 des Landgerichts Berlin vom 22. März 2012 abgeändert und die Vergütung des weiteren Beteiligten zu 1 für seine Tätigkeit als Treuhänder auf 14.659,10 € einschließlich Umsatzsteuer festgesetzt.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde und die Anschlussrechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der weitere Beteiligte zu 1 80 v.H. und der weitere Beteiligte zu 2 20 v.H.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 52.442 € festgesetzt.
I.
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