Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 5. Juni 2013 und das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth vom 12. November 2012 aufgehoben.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 124.648 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Februar 2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|