Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 9. Juli 2014 aufgehoben.
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nordenham vom 28. April 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren hat der Schuldner zu tragen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 936,92 € festgesetzt.
I.
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