Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 3. Januar 2013 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 90,87 € festgesetzt.
I.
Der weitere Beteiligte ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Er hat beantragt, die Vergütung für seine Tätigkeit einschließlich Auslagen, Zustellungskosten und Umsatzsteuer auf insgesamt 3.096,67 € festzusetzen. Seiner Berechnung hat er das bisher in Verwaltung genommene Aktivvermögen in Höhe von 4.475,27 € zugrunde gelegt sowie eine künftige Vorsteuererstattung des Finanzamts in Höhe von 494,43 €, mit der wegen der auf seine Vergütung zu zahlenden Umsatzsteuer zu rechnen sei.
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