FG Hamburg - Urteil vom 19.10.2023
1 K 97/22
Normen:
EStG § 23 Abs. 1;
Fundstellen:
NZI 2024, 380
ZIP 2024, 902

Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten eines Insolvenzverfahrens als Werbungskosten zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

FG Hamburg, Urteil vom 19.10.2023 - Aktenzeichen 1 K 97/22

DRsp Nr. 2024/2059

Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten eines Insolvenzverfahrens als Werbungskosten zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

1. Die Kosten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter. 2. Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind im Streitfall auch nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, weil es auch hier an einem objektiven Veranlassungszusammenhang fehlt. 3. Die Kosten des Insolvenzverfahrens stellen auch keine außergewöhnliche Belastung dar.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten eines Insolvenzverfahrens als Werbungskosten zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen des Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2017.