Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 12. Mai 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 99.080,40 € festgesetzt.
I.
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