LG Zwickau, vom 20.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 172/18
OLG Dresden, vom 05.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 188/20
Beteiligung am Haftkapital in Höhe von 10 % (und nicht von weniger als 10 %) im Hinblick auf die Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs; Koordinierte Finanzierung durch mehrere Gesellschafter; Regressanspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft aus der Besicherung einer Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber einem Dritten
BGH, Urteil vom 26.01.2023 - Aktenzeichen IX ZR 85/21
DRsp Nr. 2023/4054
Beteiligung am Haftkapital in Höhe von 10 % (und nicht von weniger als 10 %) im Hinblick auf die Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs; Koordinierte Finanzierung durch mehrere Gesellschafter; Regressanspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft aus der Besicherung einer Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber einem Dritten
a) Eine Beteiligung am Haftkapital in Höhe von 10 % (und nicht von weniger als 10 %) steht der Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nicht entgegen; eine einschränkende Auslegung der Vorschriften über das Kleinbeteiligtenprivileg scheidet aus.b) Eine koordinierte Finanzierung durch mehrere Gesellschafter kann unabhängig von einer Krise der Gesellschaft und auch außerhalb des Anfechtungszeitraums des § 135 Abs. 1 Nr. 2InsO dazu führen, dass die Beteiligungen der an der Finanzierung beteiligten Gesellschafter am Haftkapital der Gesellschaft zusammenzurechnen sind; maßgeblich ist, ob eine überschießende unternehmerische Verantwortung übernommen wird.a) Die Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung, die für die Forderung auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder für eine gleichgestellte Forderung Sicherung gewährt hat, setzt nicht voraus, dass die Sicherung dem darlehensgewährenden Gesellschafter oder dem Gläubiger einer gleichgestellten Forderung gewährt wird.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.