LAG Düsseldorf - Urteil vom 22.10.2021
7 Sa 408/21
Normen:
AÜG § 9 Abs. 1 Nr. 1; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1; BGB § 134; BGB § 613a; BetrVG § 102; InsO § 113; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 7 S. 1; KSchG § 17 Abs. 1; KSchG § 17 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 16.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 5318/20

Betriebsbedingte Kündigung eines Flugbegleiters bei Insolvenz der FluggesellschaftKündigung von Personal aufgrund StilllegungsbeschlussÖrtliche Zuständigkeit der Arbeitsagentur bei MassenentlassungsanzeigeWirksamkeit der Massenentlassungsanzeige trotz Verstoßes gegen Kann-AngabenErnsthafter Wille des Arbeitgebers im KonsultationsverfahrenKein Betriebsübergang in der Folge von Wet-Lease-Vertrag

LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2021 - Aktenzeichen 7 Sa 408/21

DRsp Nr. 2023/824

Betriebsbedingte Kündigung eines Flugbegleiters bei Insolvenz der Fluggesellschaft Kündigung von Personal aufgrund Stilllegungsbeschluss Örtliche Zuständigkeit der Arbeitsagentur bei Massenentlassungsanzeige Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige trotz Verstoßes gegen Kann-Angaben Ernsthafter Wille des Arbeitgebers im Konsultationsverfahren Kein Betriebsübergang in der Folge von Wet-Lease-Vertrag

1. Die Erfüllung eines Wet-Lease-Vertrags ist keine abgrenzbare, wirtschaftliche Einheit, die zu einem (Teil-)Betriebsübergang führt. 2. Die Massenentlassungsanzeige ist wirksam, auch wenn die Kann-Angaben nicht oder nicht zutreffend benannt sind. 3. Die ordnungsgemäße Durchführung des Konsultationsverfahrens erfordert lediglich einen ernsthaften Willen des Arbeitgebers, begründet aber keinen Einigungszwang. 4. Die betriebsbedingte Kündigung ist rechtswirksam, da das Unternehmen sich nur noch als Abwicklungs-, nicht aber mehr als Flugbetrieb präsentiert.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.03.2021 - 4 Ca 5318/20 - wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AÜG § 9 Abs. 1 Nr. 1; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1; BGB § 134; BGB § 613a; BetrVG § 102; InsO § 113; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 7 S. 1; KSchG § 17 Abs. 1; KSchG § Abs. ;