Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.06.2018 - Az.:
Der Beitritt der Nebenintervenienten zu 1) und 2) wird zugelassen.
III.Die Kosten der Nebenintervention und des Zwischenstreits trägt die Klagepartei.
IV.
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