Die Bescheide über Kraftfahrzeugsteuer vom 12.03.2019 für die Kraftfahrzeuge mit den amtlichen Kennzeichen ..., ... sowie ..., hinsichtlich des Kfz ... zuletzt geändert durch Bescheid vom 26.04.2019 und sämtliche in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.10.2019 werden aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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