Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den die Berufung zurückweisenden Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 25. Januar 2022 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Wert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 33.517,50 € festgesetzt.
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