Auf die Revision des Klägers wird der die Berufung zurückweisende Beschluss des 5. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 10. November 2020 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den 7. Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
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