Bürgschaftsverpflichtung eines OHG Gesellschafters
LG Bayreuth, Urteil vom 30.05.2000 - Aktenzeichen 33 O 244/00
DRsp Nr. 2003/16620
Bürgschaftsverpflichtung eines OHG Gesellschafters
Der persönliche Anwendungsbereich des § 93InsO schliesst solche Gläubiger eines Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft aus, die nicht zugleich Gesellschaftsgläubiger sind; verpflichtet sich der Gesellschafter einer OHG über seine persönliche Haftung hinaus als Bürge, kann er während des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung auch durch einen Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen werden.