Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der Zivilkammer 51 des Landgerichts Berlin vom 31. Juli 2014 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.913,57 € festgesetzt.
I.
Der weitere Beteiligte ist Treuhänder in dem im Jahr 2006 eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Im Eröffnungsbeschluss beauftragte ihn das Insolvenzgericht mit den im Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, ausgenommen denjenigen an die Schuldnerin.
Nach der Verwertung der Masse beantragte der Treuhänder seine Vergütung auf insgesamt 5.710,99 € festzusetzen. Wegen der Übertragung des Zustellungswesens beantragte er eine Vergütung von jeweils 20 € für 104 Zustellungen des Eröffnungsbeschlusses und von jeweils 10 € für 25 Zustellungen der Anberaumung des Prüfungstermins zuzüglich von Sachauslagen in Höhe von insgesamt 210,15 €.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|