LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.04.2023
L 37 SF 127/20 EK AS
Normen:
GVG § 201 Abs. 2 S. 1; GVG § 198 Abs. 2 S. 1-2; GVG § 198 Abs. 4 S. 1 und S. 3 Hs. 2; GVG § 198 Abs. 6 Nr. 1;
Fundstellen:
ZInsO 2023, 2075

Entschädigungsanspruch im Sozialgerichtsverfahren aufgrund überlanger VerfahrensdauerÜberlange Verfahrensdauer bei Vorliegen mehrerer ParallelverfahrenVerfahrensunterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KlägerinWirksame Erhebung einer Verzögerungsrüge beim SozialgerichtRechtsfolgen einer verfrühten Verzögerungsrüge

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2023 - Aktenzeichen L 37 SF 127/20 EK AS

DRsp Nr. 2023/8026

Entschädigungsanspruch im Sozialgerichtsverfahren aufgrund überlanger Verfahrensdauer Überlange Verfahrensdauer bei Vorliegen mehrerer Parallelverfahren Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin Wirksame Erhebung einer Verzögerungsrüge beim Sozialgericht Rechtsfolgen einer verfrühten Verzögerungsrüge

1. Ein Zuwarten auf Ergebnisse oder Ermittlungen in einem Parallelverfahren kann nur dann als Aktivitätszeit im Ausgangsverfahren gewertet werden, wenn für das Entschädigungsgericht hinreichend erkennbar ist, dass das Ausgangsverfahren wegen des Parallelverfahrens vorerst nicht gefördert wurde (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 20.02.2018 - 5 B 13/17 D - juris Rn. 6).2. In sozialgerichtlichen Verfahren besteht erst dann im Sinne von § 198 Abs. 3 Satz 2 GVG Anlass zur Besorgnis, dass das Verfahren nicht in einer angemessenen Zeit abgeschlossen wird, wenn aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens bereits absehbar ist, dass das Gericht nicht mehr mit einer zwölfmonatigen Vorbereitungs- und Bedenkzeit auskommen wird (ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 24.08.2022 - L 6 SF 11/21 EK AS - juris Rn. 43).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GVG § 201 Abs. 2 S. 1; GVG § 198 Abs. 2 S. 1-2; GVG § Abs. S. 1 und S. 3 Hs. 2;