Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.08.2020 -
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten erster Instanz tragen der Beklagte zu 1/5 und die Klägerin zu 4/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Parteien streiten zuletzt um die Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Zahlung eines Nachteilsausgleichs.
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