Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 2. Zivilsenat - vom 14. Juni 2019 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 16. September 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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