Dem Beklagten wird wegen Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.12.2020 -
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.12.2020 -
Die Revision wird zugelassen.
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