Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu l) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Magdeburg vom 19.12.2000 - AZ:
Das Verfahren wird an das Amtsgericht Magdeburg zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Beschwerde zu entscheiden hat.
Von der Anordnung der sofortigen. Wirksamkeit der Entscheidung wird abgesehen.
Der Beschwerdewert wird auf 118.300,00 DM festgesetzt.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.09.2000 ist über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das beteiligte Institut zu 1) ist Gläubiger der Schuldnerin, Nach der Quotentabelle bestehen ein unbestrittener Anspruch auf Rückzahlung eines Konsolidierungsdarlehens in Höhe von, TDM 576 sowie ein noch nicht abschließend zu beurteilender Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszuschüssen in Höhe von TDM 1.790.
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