Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 3. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Über das Vermögen der ... Energie AG wurde auf ihren Antrag am 27. September 2016 vorläufige Eigenverwaltung angeordnet (AG Neuruppin -
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