Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bremen vom 4. Januar 2021 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 671.993 € festgesetzt.
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