Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig - 8. Kammer - vom 14. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 150.888,89 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat keinen Erfolg.
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