LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.09.2023
L 3 BA 51/21
Normen:
SGB IV § 28p; SGB IV § 28q;
Fundstellen:
NZI 2024, 363
NZI 2024, 375
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 30.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BA 15/18

Anspruch des Sozialversicherungsträgers gegen die Arbeitgeber auf Nachzahlung nicht gezahlter Sozialversicherungsabgaben für die Beschäftigten

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.09.2023 - Aktenzeichen L 3 BA 51/21

DRsp Nr. 2024/3560

Anspruch des Sozialversicherungsträgers gegen die Arbeitgeber auf Nachzahlung nicht gezahlter Sozialversicherungsabgaben für die Beschäftigten

1. Soweit vom Insolvenzverwalter aufgrund fehlerhafter Berechnung Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig entrichtet worden sind, können sie nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Arbeitgeber durch Beitragsbescheid festgesetzt werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 30. November 2021 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 28p; SGB IV § 28q;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Kläger Schuldner der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß § 28p Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - SGB IV) ist.