Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Erinnerungsführer ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn A B.
Zusammen mit seiner Ehefrau C B erhob Herr A B am 16.11.2011 Klage gegen das Finanzamt D (im Folgenden: Finanzamt) wegen Einkommensteuer 2004 (betr. Frau und Herrn B), gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2004 (betr. Frau und Herrn B), Gewerbesteuermessbetrag 2004 (betr. Herrn B) und gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2004 (betr. Herrn B). Dieses Klageverfahren erhielt beim Finanzgericht Münster das Aktenzeichen
Nachdem am ...2013 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn B eröffnet (Amtsgericht Bochum ... IN .../13) und das finanzgerichtliche Verfahren
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