Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 3. Juli 2020 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 33.042 € festgesetzt.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter von drei Schiffsfonds in der Rechtsform von Kommanditgesellschaften (im Folgenden: Schuldnerinnen), über deren Vermögen jeweils mit Beschluss vom 9. Februar 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
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