Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Darmstadt vom 16. Oktober 2014 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 20. Dezember 2012, berichtigt durch Beschluss vom 14. Februar 2013 und durch weiteren Beschluss vom 11. März 2013, wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
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