LAG Köln - Urteil vom 30.07.2001
2 Sa 1457/00
Normen:
BGB § 630 ; InsO § 55 ;
Fundstellen:
DB 2002, 433
ZIP 2002, 181
Vorinstanzen:
ArbG Köln - Urteil vom ... - 3 (12) Ca 7224/99,

Insolvenz; Annahmeverzug; Masseverbindlichkeit; Zeugnisanspruch

LAG Köln, Urteil vom 30.07.2001 - Aktenzeichen 2 Sa 1457/00

DRsp Nr. 2002/15352

Insolvenz; Annahmeverzug; Masseverbindlichkeit; Zeugnisanspruch

»Der Zeugnisanspruch für die gesamte Arbeitszeit richtet sich zumindest dann gegen den Insolvenzverwalter, wenn dieser das Arbeitsverhältnis fortgesetzt hat. Lohnansprüche nach Insolvenzeröffnung sind auch dann Masseverbindlichkeiten, wenn der Arbeitnehmer nicht beschäftigt wurde und ihm der Anspruch aus Annahmeverzug zusteht.«

Normenkette:

BGB § 630 ; InsO § 55 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten zuletzt noch um die Feststellung von Zahlungsansprüchen als Masseverbindlichkeiten sowie um die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger ein Zeugnis zu erteilen.

Der Kläger war seit 01.03.1998 als Betriebsleiter bei der Gemeinschuldnerin beschäftigt. Am 25.05.1999 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und die Beklagte als Insolvenzverwalterin eingesetzt. Zwischen den Parteien war neben dem vorliegenden Verfahren auch ein Rechtsstreit über die Dauer des Arbeitsverhältnisses anhängig. Dieser wurde zwischenzeitlich durch am 13.02.2001 verkündetes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln im Verfahren 13 (3) Sa 1458/00 dahingehend entschieden, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bis Oktober 1999 fortbestanden hat.