Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.01.2019 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.267,69 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2018 sowie weitere 15,57 EUR und Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 719,22 EUR zu zahlen.
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