Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.11.2017 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln –
Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
Das vorgenannte Urteil des Landgerichts Köln ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung aus dem vorgenannten Urteil des Landgerichts Köln durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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