Auf die Berufung des Beklagten wird das am 10.01.2019 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (
Die Klage wird vollen Umfangs abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
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